Die Regelungen der Phase 4 gelten für alle Kurzarbeitsanträge für den Zeitraum ab 1. April 2021 bis 30. Juni 2021. Die Anträge können beim AMS frühestens ab 1. April 2021 gestellt werden. Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst.
Je mehr Informationen Bewerber/innen aus Ihrem Stelleninserat bekommen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich bewerben. Doch welche Informationen sollte ein Stelleninserat auf jeden Fall enthalten, was darf demnach auf keinen Fall fehlen?
Im vergangenen Jahr ist das Thema Homeoffice sehr in den Vordergrund gerückt und hat für die Arbeitswelt enorm an Bedeutung gewonnen. Mit dem Homeoffice-Maßnahmenpakt soll ein Regelwerk geschaffen werden, welches Arbeitgebern und Arbeitnehmer gleichermaßen Flexibilität und Planbarkeit hinsichtlich der Arbeitserbringung bringen soll.
Sonderfreistellung Covid-19 für Schwangere verlängert
Werdende Mütter, bei deren Tätigkeit ein physischer Körperkontakt mit anderen Personen erforderlich ist, dürfen ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche bis zum Eintritt eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz nicht beschäftigt werden.
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Zeiträume ab 01.01.2021 eine abgabenfreie Homeoffice-Pauschale bis zu € 3,00 täglich für maximal 100 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr bezahlen.
Gutscheine für Mahlzeiten – Erweiterung der Einlösemöglichkeiten
Aufgrund der COVID-19-Krise wurden die Einlösemöglichkeiten von Gutscheinen für Mahlzeiten erweitert (Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2020). Nachstehend haben wir die Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können im Rahmen des Corona-Familienhärtefonds, welcher mit rund 150 Millionen Euro dotiert wurde, um Unterstützung ansuchen.