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News-Beiträge

Steuerspartipps zum Jahresende: Überlegen Sie, ob Sie auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichten

Unternehmer mit einem Jahres-Nettoumsatz von bis zu € 35.000 (ab 2020) sind umsatzsteuerlich Kleinunternehmer und damit von der Umsatzsteuer befreit.

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Steuerspartipps zum Jahresende: Nutzen Sie das Jahressechstel optimal aus

Gelangen neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge wie zB Überstundenvergütungen zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung, wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht optimal ausgenutzt. In Höhe des offenen Jahressechstels kann eine Prämie ausbezahlt werden, die im besten Fall mit nur 6 % versteuert wird!

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Steuerspartipps zum Jahresende: Beantragen Sie eine GSVG-Befreiung für Kleinstunternehmer bis 31.12.2019

Gewerbetreibende und (Zahn-)Ärzte können unter bestimmten Voraussetzungen bis spätestens 31.12.2019 rückwirkend für das laufende Jahr die Befreiung von der Kranken- und Pensionsversicherung nach GSVG (Ärzte nur Pensionsversicherung) beantragen, wenn die relevanten steuerpflichtigen Einkünfte 2019 maximal € 5.361,72 und der Jahresumsatz 2019 maximal € 30.000 aus sämtlichen unternehmerischen Tätigkeiten betragen werden.

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Steuerspartipps zum Jahresende: Vorsteuerabzug für Elektro-Fahrräder und Sachbezug

Der Vorsteuerabzug für E-Fahrräder steht erst ab 1.1.2020 zu, weshalb eine Anschaffung nicht durch das Christkind sondern erst durch die Heiligen-Drei-Könige zu erwägen ist. Demgegenüber steht der Nachteil des Verlusts der Abschreibung im Jahr 2019. Ebenfalls erwähnenswert: Dienstnehmer, denen ein E-Fahrrad für (auch) private Nutzung zur Verfügung gestellt wird, haben keinen Sachbezug zu versteuern.

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Steuerspartipps zum Jahresende für Dienstgeber und Dienstnehmer

Steuerspartipps für Dienstgeber und Dienstnehmer.

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Steuerspartipps zum Jahresende: Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen

Wer im Jahr 2016 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese noch bis 31.12.2019 rückerstatten lassen. Systemkonform ist die Rückerstattung allerdings lohn- bzw einkommensteuerpflichtig!

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Steuerspartipps zum Jahresende: Steuer sparen durch Immobilieninvestition

Egal aus welchen Einkünften sich Ihr (Gesamt-)Einkommen zusammensetzt, Sie können es durch eine Immobilienbeteiligung mittels sogenanntem Bauherrenmodell reduzieren und Steuer sparen. Nicht rückzahlbare Zuschüsse des Landes zum einen sowie die Abschreibung der Anschaffungs- bzw Herstellungskosten auf nur 15 Jahre verteilt (statt 67 Jahre bei einer Anlegerwohnung) machen diese Form der Vermögensveranlagung für Besserverdiener sehr attraktiv.

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Steuerspartipps zum Jahresende: Wertpapierverluste realisieren

Für Gewinne aus Wertpapierverkäufen (Neuvermögen) fällt die Wertpapiergewinnsteuer von 27,5 % an. Verluste aus der Veräußerung entsprechender Kapitalanlagen können nicht nur mit dem Veräußerungsgewinnen, sondern auch mit Dividenden und Zinsen aus Anleihen (nicht jedoch mit zB Sparbuchzinsen) ausgeglichen werden.

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Steuertermine Dezember 2019

Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt mehr! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Dezember 2019 für Sie zusammengefasst.

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7 Fragen zu abschlagsfrei in die Pension ab 01.01.2020

Wer 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze bzw 45 Jahre gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man beabsichtigt, vor dem Regelpensionsalter (derzeitiges Regelpensionsalter: Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand zu gehen. Die Regelung soll mit 01.01.2020 in Kraft treten. Wir haben 7 Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung für Sie zusammengefasst.

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