Coronabedingte Beitragsrückstände – Erinnerung Ratenvereinbarung möglich!
Nicht nur die bisherigen Steuerstundungen bis zum 31.3.2021 wurden verlängert, sondern auch ein Ratenzahlungsmodell für den Zeitraum danach geschaffen.
Mehr …Nicht nur die bisherigen Steuerstundungen bis zum 31.3.2021 wurden verlängert, sondern auch ein Ratenzahlungsmodell für den Zeitraum danach geschaffen.
Mehr …Kann ich mich durch Vorlage eines negativen PCR-Tests oder Antigen-Tests bei Rückreise von der Verpflichtung zur Heimquarantäne befreien? – Antworten darauf und auf weitere Fragen lesen Sie in diesem Beitrag.
Mehr …Mit 1. Juli 2021 treten einige Änderungen in der Umsatzsteuer in Kraft. Wir haben diese übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Mehr …In den Sommermonaten nutzen viele Schüler und Studenten die Gelegenheit erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und sich ihr Taschengeld durch einen Ferialjob aufzubessern. Auch wenn man oft von Ferialpraktikanten spricht: In der Regel sind es Ferialarbeiter sowie Ferialangestellte, die als normale Dienstnehmer tätig werden.
Mehr …Versäumen Sie keine Fristen und Fälligkeiten beim Finanzamt! Wir haben die wichtigsten Steuertermine im Juni für Sie zusammengefasst.
Mehr …Um die Investitionsprämie auch tatsächlich lukrieren zu können, muss der Investitionsbeginn durch genau definierte „erste Maßnahmen“ nach der geänderten Gesetzesbestimmung nunmehr bis spätestens 31. Mai 2021 erfolgen.
Mehr …Welche Merkmale müssen Rechnungen enthalten müssen, ist im Umsatzsteuergesetz festgelegt. Nicht bangen müssen Sie, wenn Sie ordnungsgemäße Rechnungen von Ihren Lieferanten erhalten.
Mehr …Fällt eine von der Behörde nach dem Epidemiegesetz verfügte Absonderung mit einem bereits vereinbarten Urlaub zusammen, geht die Quarantäne dem Urlaub vor.
Mehr …Es gibt derzeit keine rechtlichen Bestimmungen, die eine unterschiedliche Behandlung von geimpften bzw. von nicht geimpften Mitarbeitern vorsehen. Des Weiteren gibt es auch keine Verpflichtung sich impfen zu lassen.
Mehr …Die ursprünglich für 1.1.2021 geplante Angleichung wurde nunmehr um ein halbes Jahr auf 1.7.2021 verschoben. Die Verlängerung der Kündigungsfristen für Arbeiter wird somit erst auf Beendigungen anzuwenden sein, die nach dem 30.6.2021 ausgesprochen werden.
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