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News-Beiträge

Umsatzsteuer: Befreiung für Schutzmasken

Auf Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken ist der 0 % Steuersatz verlängert bis 30.6.2022 anzuwenden.

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Papamonat – FAQ aus der Praxis

Väter haben seit 01.09.2019 anlässlich der Geburt ihres Kindes einen gesetzlichen Anspruch auf einen „Papamonat“ (unbezahlte Freistellung), wenn ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind besteht. Hier ein FAQ dazu.

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Langzeit-Kurzarbeitsbonus: Auszahlung voraussichtlich April 2022

Mitarbeiter, die in der Zeit von März 2020 bis November 2021 mindestens zehn Monate in Kurzarbeit verbracht haben, zusätzlich auch im Monat Dezember 2021 in Kurzarbeit waren und im Dezember 2021 eine SV Beitragsgrundlage von maximal 2.775 Euro aufweisen, erhalten voraussichtlich im April 2022 einen Langzeit Kurzarbeitsbonus in Höhe von 500 Euro.

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Härtefallfonds: Auszahlungsphase 4

Infolge der 4. Welle der Corona-Pandemie wird die Unterstützung durch den Härtefallfonds, die mit 31. Oktober 2021 ausgelaufen ist, ab 1.12.2021 wieder aktiviert.

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Ausfallsbonus III

Zur weiteren Unterstützung der Wirtschaft und Liquidität von Unternehmen in der COVID-19 Pandemie und damit verbundenen Einschränkungen wurde der Ausfallsbonus für die Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 erweitert (Ausfallsbonus III).

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Sonderbetreuungszeit Phase 6: Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

Die Phase 6 der Sonderbetreuungszeit sieht für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31 März 2022 ein Kontingent von insgesamt drei Wochen Sonderbetreuungszeit vor.

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Steuerreform 2022 – ein Überblick

Die Steuerreform 2022 sieht insbesondere die folgenden für die Personalverrechnung interessanten Maßnahmen vor.

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USt-Update: Umsatzsteuerbefreiung für Atemschutzmasken

Auf Lieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken ist der 0 % Steuersatz verlängert bis 30.6.2022 anzuwenden.

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Reminder: Registrierkassen – Jahresendbeleg

Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der Belegcheck-App ist bis zum 15.2.2022 Gelegenheit dazu.

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Bausparprämie 2022

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie unverändert auch für das Kalenderjahr 2022 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind € 18 Prämie.

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