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Abgabenfreie Homeoffice-Pauschale

News vom 25.3.2021

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Zeiträume ab 01.01.2021 eine abgabenfreie Homeoffice-Pauschale bis zu € 3,00 täglich für maximal 100 Homeoffice-Tage im Kalenderjahr bezahlen.

Als Homeoffice-Tage gelten nur jene Tage, an denen die berufliche Tätigkeit ausschließlich in der Wohnung ausgeübt wird. Die Befreiung gilt bezüglich aller Lohnabgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung, betriebliche Vorsorge, DB, DZ, Kommunalsteuer). Im Bereich der Lohnpfändung gibt es hingegen keine Befreiung.

Laut den offiziellen Erläuterungen zum Gesetzesentwurf müssen eine monatliche Homeoffice-Pauschale und die tatsächliche Anzahl an Homeoffice-Tagen im jeweiligen Kalendermonat nicht synchron verlaufen. Es kann daher auch ein fixer Monatsbetrag (zB € 25,00) ausbezahlt werden. Der abgabenfreie Höchstbetrag muss aber vom Arbeitgeber bzw von der Personalabrechnung jedenfalls – bezogen auf das Kalenderjahr –entsprechend der Anzahl der tatsächlichen Homeoffice-Tage überprüft werden (zB bei 80 Homeoffice-Tagen im Jahr: 80 * € 3,00 = maximal € 240,00).

Unser Tipp zum Homeoffice-Pauschale

Auch wenn die abgabenfreie Homeoffice-Pauschale vor allem für jene Fälle gedacht ist, in denen der Arbeitnehmer digitale Arbeitsmittel zumindest teilweise selbst beistellt, sind für die Abgabenfreiheit keine konkreten Anschaffungsbelege oder Rechnungen nötig. Zahlt der Arbeitgeber pro Homeoffice-Tag weniger als € 3,00, kann der Arbeitnehmer die Differenz in der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machen.

Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag.

Häufig gestellte Fragen zum Homeoffice-Pauschale finden Sie zudem hier.

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