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Umstellung USt-Satz für Gastroumsätze zum Jahreswechsel

News vom 22.12.2021

Der begünstigte Umsatzsteuersatz von 5 %, der insbesondere Umsätze in der Gastronomie und Hotellerie betrifft, läuft mit 31.12.2021 aus und erfordert eine Umstellung des Umsatzsteuersatzes in diesem Bereich.

Laut BMF sieht die Umstellung des Umsatzsteuersatzes ab 1.1.2022 wie folgt aus:

“Aus verwaltungsökonomischen Gründen können Umsätze im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die in der Nacht vom 31.12.2021 auf den 1.1.2022 ausgeführt werden, einheitlich nach der Rechtslage bis 31.12.2021 oder nach der Rechtslage ab dem 1.1.2022 behandelt werden.”

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