Sonderbetreuungszeit wird bis Ende März 2022 verlängert (Phase 6)
News vom 22.12.2021
Das Ministerium kündigt laut jüngster Presseaussendung bereits an, die Sonderbetreuungszeit-Regelung lückenlos für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 verlängern zu wollen (Phase 6). Es sollen voraussichtlich dieselben Konditionen wie für die Sonderbetreuungs-Phase 5 (1. September 2021 bis 31. Dezember 2021) gelten. Es wird wiederum ein neues Kontingent im Ausmaß von drei Wochen geben.
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