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Sachbezugswerte für Zinsersparnis 2020

News vom 9.1.2020

Trotz Senkung des allgemeinen Zinsniveaus bleibt der Sachbezug, der für die Zinsersparnis eines € 7.300 übersteigenden Gehaltsvorschusses oder Arbeitgeberdarlehens anzusetzen ist, mit 0,5% weiterhin unverändert[1].


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[1] BMF-Erlass vom 18.10.2019, BMF-010222/0067-IV/7/2019.