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Neu ab 2020: Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter

News vom 16.1.2020

Mit 1.1.2020 wird die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von € 400 auf € 800 angehoben. Die Erhöhung wirkt sich auch bei den Werbungskosten bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit aus (zB bei Arbeitsmittel wie Laptop uä).

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