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Last Minute! Covid-19 Investitionsprämie noch schnell beantragen

News vom 17.2.2021

Die „COVID-19 Investitionsprämie“ beläuft sich auf 7% bzw. 14% (bei Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science) für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Der Antrag ist zwischen dem 1.9.2020 und 28.2.2021 zu stellen.  Die ersten Maßnahmen sind zwischen dem 1.8.2020 und dem 28.2.2021 (bzw eventuell bis 31.5.2021 – siehe unten)zu setzen. Als erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn zu werten.

Aber Achtung!

Der Initiativantrag zum COVID-19-STMG sieht eine Verlängerung der Frist für die ersten Maßnahmen bis 31.5.2021 vor. Die Frist für die Antragstellung wurde allerdings nicht verlängert. Die Anträge auf Investitionsprämien sind daher – unverändert – bis spätestens 28.2.2021 via aws-Fördermanager einzubringen.

Die geförderten Investitionen müssen zumindest drei Jahre in einer österreichischen Betriebsstätte belassen werden. Die Inbetriebnahme und Bezahlung der Investition muss dann bis längstens 28.2.2022 erfolgen (bei einem Investitionsvolumen von mehr als € 20 Mio bis 28.2.2024).

Ausgenommen von der Gewährung der „COVID-19 Investitionsprämie“ sind insbesondere klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen sowie aktivierte Eigenleistungen.

Die „COVID-19 Investitionsprämie“ ist steuerfrei und führt auch zu keinen Aufwandskürzungen.

Für Fragen unserer Klienten sind wir gerne in Graz und in Rosental telefonisch unter 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at erreichbar. Klienten der Steuerberatung Feldbach erreichen uns unter der Telefonnummer 03152 4167 0 bzw per Mail unter office@stb-feldbach.at.

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