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Kurzarbeit: Sanierung bei fehlendem Kalendermonat

News vom 2.10.2020

Das Arbeitsministerium lenkt ein:
Keine Sanktionen seitens des Arbeitsmarktservice wegen des fehlenden voll entlohnten Kalendermonats vor Antritt der Corona-Kurzarbeit bei Phase 1!

 Was bedeutet das für Dienstgeber?​

  • Sanierungsbegehren sind nicht mehr zu stellen.
    Sanierungsbegehren bereits gestellt? ➪ Die Kurzarbeitsbeihilfe wird nicht verkürzt.
  • Keine Nachzahlungen des vollentlohnten Kalendermonats an betroffene Dienstnehmer notwendig.

Die Information des Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend finden Sie hier.
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Zur genaueren Ausführung seitens der Wirtschaftskammer bringt Sie der dieser Link.

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