Verschärfung bei Selbstanzeigen am 8.7.2014 beschlossen
News vom 14.7.2014
Sie tritt ab 1.10.2014 in Kraft - die Finanzstrafgesetznovelle. Dadurch kommt es ua zu einer Verteuerung von Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen und Nachschauen. Bisher konnte bis zum Prüfungsbeginn, somit auch noch nach Anmeldung der Prüfung aber vor Aushändigung der Unterlagen, eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden.
Ab Oktober 2014 ist dies nur mehr im Zusammenhang mit der Entrichtung eines Zuschlages möglich. Der Zuschlag beträgt abhängig von der Höhe der Abgabenschuld zwischen 5 und 30 %. Nur bei leichter Fahrlässigkeit ist eine strafbefreiende Selbstanzeige weiterhin ohne Zuschlag möglich.
Die zweite geplante Änderung betrifft die wiederholte Selbstanzeige. Je Abgabenart und Besteuerungszeitraum ist zukünftig nur mehr eine Selbstanzeige möglich. Eine weitere Selbstanzeige kann dann nicht mehr zur Straffreiheit führen. Dadurch will man erreichen, dass in der Selbstanzeige die Verkürzung vollständig offengelegt wird.
Bis zum 1. Oktober 2014 gilt noch die alte gesetzliche Regelung. Zukünftig bedeutet dies, dass erkannte Fehler sofort mit einer Selbstanzeige korrigiert werden müssen, wenn man den Zuschlag vermeiden möchte.
Gerne stehen Ihnen unsere Finanzstrafrechtsexperten unter der Telefonnummer 0316 386001 0 bzw per Mail unter graz@hoferleitinger.at zur Verfügung.