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Sonderfälle rund um die gesetzliche Abfertigung

News vom 30.1.2019

Entgeltliche Betriebsübergabe/-veräußerung

Wenn ein Dienstverhältnis mit dem „Alt-Dienstgeber“ des veräußernden Unternehmens anlässlich

einer Betriebsveräußerung einvernehmlich aufgelöst wird und aufgrund dieser Beendigung gesetzliche Abfertigungen im beiderseitigen Einvernehmen von DG und DN ausbezahlt werden, liegt eine mit 6 % Lohnsteuer begünstigte gesetzliche Abfertigung iSd § 67 Abs 3 EStG vor. Dies gilt auch für den Fall, dass eine vom "neuen DG" dem DN gegenüber abgegebene Wiedereinstellungszusage vorliegt und/oder für die Veräußerung das AVRAG anzuwenden ist.

 

Unentgeltliche Betriebsübergabe

Wenn ein angestellter Familienangehöriger einen Betrieb übernimmt, besteht kein Abfertigungsanspruch besteht. Der VwGH geht davon aus, dass es den Erfahrungen des wirtschaftlichen Lebens widerspricht, anzunehmen, dass an einen DN, der ein Unternehmen unentgeltlich übernimmt, eine Abfertigung bezahlt wird und dann, wenn die Eltern (DG) dem Sohn (DN) unentgeltlich den Betrieb übertragen, eine einvernehmliche DV-Beendigung unter Verzicht auf die Abfertigung üblich gewesen wäre. Wurde eine Abfertigung anlässlich einer unentgeltlichen Betriebsübergabe dennoch ausbezahlt, ist diese als normaler sonstiger Bezug nach den Bestimmungen des § 67 Abs 1 und 2 EStG (Anrechnung auf das Jahressechstel) zu versteuern.

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